Bau-und Architektenrecht
Der wesentliche Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt seit vielen Jahren im Baurecht.
Ich bin selbst gelernter Schlosser und habe, bevor ich Anwalt wurde, viele Jahre auf dem Bau gearbeitet. Ich vertrete sowohl Auftraggeber, als auch Auftragnehmer, beides mit ehrlicher Leidenschaft und womöglich mit etwas mehr Lust am Detail und den technischen Fragen, als der durchschnittliche Anwalt. Das mag manchmal von Vorteil sein.
Wie jeder andere im Baurecht tätige Anwalt prüfe und verfasse ich Ihnen Ihren Bauvertrag, Bauträgervertrag, Architektenvertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen.
Sprechen Sie mich an in Fragen der Vergütung, bei Mängelansprüchen, wenn die Verjährung droht oder die Abnahme verweigert wird, wenn es zwischendurch klemmt oder nach Fertigstellung, wenn Sie Mängel beseitigt wissen wollen oder gegebenenfalls eine Ersatzvornahme, kündigen, rückabwickeln oder Teile des Werklohns einbehalten werden.
Ich arbeite regelmäßig mit kompetenten Sachverständigen zusammen, die auch außergerichtlich und beratend für Sie tätig werden können.
Im Architektenrecht sprechen Sie mich gerne auf alle Fragen des Honorars, der Haftung, des Architektenvertrags oder des Widerrufes an.
Einer meiner baurechtlichen Schwerpunkte liegt im öffentlichen Baurecht, in der Bearbeitung von Bauvoranfragen, Widersprüchen, Fragen rund um die Baugenehmigung, Bauleitplanung, Abrissverfügungen oder Baustilllegungsverfügungen.